Digitale Barrierefreiheit 2025

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Erklärung

Definition

Die EN 301549 ist der europäische Standard für digitale Barrierefreiheit. Sie beschreibt technische Anforderungen für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien – und bildet damit die verbindliche Grundlage für das BFSG und den European Accessibility Act.

Unternehmen müssen nachweisen können, dass ihre digitalen Angebote den Anforderungen der EN 301549 entsprechen. Dies erfolgt z. B. über Prüfberichte, Konformitätserklärungen oder Zertifikate. Diese Nachweise sind wichtig für Ausschreibungen und gesetzliche Prüfungen.

Die EN 301549 ist im BFSG fest verankert. Sie definiert die technischen Mindeststandards, die Unternehmen bis zum 28. Juni 2025 umsetzen müssen. Wer gegen die Norm verstößt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.

 

Die IFDB prüft digitale Angebote auf Basis der EN 301549 und begleitet Unternehmen Schritt für Schritt: mit Quickchecks, Audits, Empfehlungen und finaler Zertifizierung. So setzen Sie Barrierefreiheit effizient, rechtssicher und normkonform um.

Überblick

Was beinhalten die WCAG-Leitlinien konkret?

Mit WCAG 2.2 wurden die bestehenden Richtlinien der Version 2.1 gezielt erweitert. Neu hinzugekommen sind neun zusätzliche Erfolgskriterien, die vor allem Menschen mit kognitiven Einschränkungen sowie mobile Nutzer:innen besser unterstützen sollen. Während WCAG 2.1 weiterhin gültig bleibt, gilt WCAG 2.2 als der aktuell empfohlene Standard – insbesondere im Kontext der EN 301549 und des BFSG. Unternehmen, die digitale Barrierefreiheit umsetzen wollen, sollten daher WCAG 2.2 als Maßstab nutzen.

28. Juni 2025
Frist zur Umsetzung der gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen
100 %
gesetzlicher Bezug der EN 301549 zur WCAG 2.1
>90 %
der Websites weisen noch Barrieren auf
3 Normteile
strukturieren die EN 301549 – funktionale Anforderungen, Tests & Evaluierungskriterien
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Respektive der digitalen Barrierefreiheit

Mit der IFDB an Ihrer Seite sichern Sie sich mehr als nur Rechtssicherheit: Sie schützen sich vor Abmahnungen, verbessern Ihre Sichtbarkeit bei Google, stärken Ihr Markenimage und erreichen neue Zielgruppen. Unsere ganzheitlichen Lösungen begleiten Sie von der Analyse bis zur Zertifizierung – und machen Ihr digitales Angebot zukunftssicher, inklusiv und gesetzeskonform.

Welche Produkte & Dienstleistungen sind betroffen?

Die EN 301549 betrifft eine Vielzahl digitaler Angebote: Websites, Kundenportale, Apps, Softwarelösungen, PDFs und Selbstbedienungsterminals müssen bis spätestens 2025 barrierefrei gestaltet sein. Ziel ist es, allen Nutzer:innen – unabhängig von Einschränkungen – einen gleichwertigen Zugang zu digitalen Inhalten und Funktionen zu ermöglichen. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, diese Standards umzusetzen, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen digital bereitstellen.

Websites & Portale

Alle Webauftritte, Kundenportale und Online-Shops müssen barrierefrei gestaltet sein – dazu gehören eine klare Navigation, verständliche Inhalte, zugängliche Formulare sowie mediale Elemente mit Alternativtexten, Beschreibungen oder strukturierter Auszeichnung.

Apps & Softwarelösungen

Mobile Apps und Desktop-Software unterliegen den Anforderungen der EN 301549. Auch die Bedienung per Tastatur, Sprache oder Assistenzsoftware sowie barrierefreies Design auf mobilen Endgeräten sind verpflichtend umzusetzen.

Digitale Dokumente & PDFs

Bereitgestellte PDFs, Broschüren und digitale Formulare müssen durchsuchbar, strukturiert und assistiv nutzbar sein. PDF/UA-konforme Dateien ermöglichen maschinenlesbare Inhalte für Screenreader und gesetzeskonforme Barrierefreiheit.

Selbstbedienungsterminals

Fahrkartenautomaten, Check-in-Terminals oder Infokioske müssen barrierefrei nutzbar sein. Dazu zählen unter anderem Sprachführung, Tastennavigation, Kontrastanzeigen und ergonomisch erreichbare Bedienelemente für alle Nutzer:innen.

Auf einem Blick

Unsere Dienstleistungen

Mit Access Ready bietet die IFDB eine Lösung, um Websites, Apps und Plattformen barrierefrei und gesetzeskonform umzusetzen. Die Zertifizierung nach WCAG 2.1, BITV 2.0 und BFSG 2025 schafft Inklusion, Rechtssicherheit und Nutzerfreundlichkeit.

Mit Access Ready Guard erhalten Sie ein Service Level Agreement (SLA), das Ihre Website regelmäßig auf Barrierefreiheit prüft. So bleiben Sie dauerhaft gesetzeskonform und vermeiden Barrieren durch neue Inhalte, Fehler oder System-Updates.

Ab 2025 drohen Unternehmen ohne Barrierefreiheit Abmahnungen, Bußgelder und rechtliche Folgen. Access Ready Protect ist Ihre digitale Absicherung – und schützt Sie aktiv vor Risiken durch Verstöße gegen das BFSG, WCAG oder die BITV.

Das Access Ready Accessibility Widget ist eine schnelle, smarte Lösung zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Es erfüllt WCAG 2.1, BITV 2.0 und BFSG 2025 – ohne komplizierte Umprogrammierung und mit einfacher, nahtloser Integration in jede Website.

Access Document

Mit Access Document werden Ihre PDF-Dateien in Sekunden barrierefrei. Unsere KI erkennt Inhalte, analysiert Strukturen und erstellt automatisch WCAG-, BITV- und PDF/UA-konforme Dokumente – rechtssicher, suchmaschinenfreundlich und BFSG-konform.