Digitale Barrierefreiheit 2025

Sind Sie bereit?

Was ist das BFSG?

Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Services barrierefrei zu gestalten – für mehr Inklusion und digitale Teilhabe.

Betroffen sind u.a.:

  • E-Commerce-Plattformen & Onlineshops
  • Software-, App- & Webdienstleister
  • Banken, Versicherungen & Telekommunikationsunternehmen
  • Alle Anbieter mit digitalen Verkaufs- oder Servicekanälen
BFSG 2025

Für welche Unternehmen gilt das BFSG?

Das BFSG betrifft Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten – insbesondere:
E-Commerce-Anbieter & Online-Shops
Finanz- und Versicherungs- dienstleister
Software-, Medien- & Telekommunikations- unternehmen
Gesundheitswesen
100%
Strategie, Umsetzung & Zertifizierung – alles aus einer Hand. Rechtssicher. Abmahnsicher. Sorgenfrei.
96%
der Top-Websites in der EU sind nicht barrierefrei. Jetzt handeln und Wettbewerbsvorteil sichern.
20 %
der Menschen in Deutschland leben mit Behinderung. Barrierefreiheit bedeutet Teilhabe.
15%
der Weltbevölkerung sind betroffen – über 1 Mrd. Menschen. Digitale Angebote sollten für alle zugänglich sein.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit (WCAG)?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren internationale Standards für barrierefreie Websites und Apps. Dazu gehören u.a.:

  • Bedienbarkeit per Tastatur & Screenreader

  • Kontrastreiche Farben & skalierbare Schriftgrößen

  • Alternativtexte für Bilder

  • Strukturierter HTML-Code für bessere Navigation

Mit WCAG-konformer Umsetzung verbessern Sie nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die Usability, Performance und SEO Ihrer Seite

Warum sich Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen lohnt

Rechtssicherheit – vermeiden Sie Bußgelder & Abmahnungen
Erhöhte Reichweite – 15 % der Bevölkerung leben mit Einschränkungen
Besseres Ranking – Barrierefreiheit ist ein SEO-Bonus
Imagegewinn – Inklusion als CSR-Merkmal
Zugang zu öffentlichen Aufträgen – Barrierefreiheit wird zum Auswahlkriterium