Digitale Barrierefreiheit 2025

Sind Sie bereit?

Erklärung

Was ist das BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – auf Basis der EU-Richtlinie 2019/882 sowie Standards wie EN 301549 und WCAG.

Das BFSG gilt für private Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten – etwa im E-Commerce, bei Software, Bankautomaten oder E-Books. Öffentliche Stellen sind über andere Gesetze bereits zur Barrierefreiheit verpflichtet

Bei Verstößen gegen das BFSG drohen Bußgelder von bis zu 100.000 €. Unternehmen riskieren zudem SEO-Nachteile durch schlechtere Auffindbarkeit. Zudem schließen Sie mutwillig 15% der Bevölkerung von ihren digitalen Inhalten aus.

Warten Sie nicht bis zur letzten Minute: Die IFDB bietet Audits, Quickchecks und praxisnahe Unterstützung bei der Umsetzung des BFSG. Holen Sie sich jetzt Ihre maßgeschneiderte Lösung und sicheren Sie sich digitale Barrierefreiheit – rechtssicher, sichtbar und verantwortungsvoll.

 
Ihr stärkster Partner

Respektive der digitalen Barrierefreiheit

Mit der IFDB an Ihrer Seite sichern Sie sich mehr als nur Rechtssicherheit: Sie schützen sich vor Abmahnungen, verbessern Ihre Sichtbarkeit bei Google, stärken Ihr Markenimage und erreichen neue Zielgruppen. Unsere ganzheitlichen Lösungen begleiten Sie von der Analyse bis zur Zertifizierung – und machen Ihr digitales Angebot zukunftssicher, inklusiv und gesetzeskonform.

Auf einem Blick

Unsere Dienstleistungen

Mit Access Ready bietet die IFDB eine Lösung, um Websites, Apps und Plattformen barrierefrei und gesetzeskonform umzusetzen. Die Zertifizierung nach WCAG 2.1, BITV 2.0 und BFSG 2025 schafft Inklusion, Rechtssicherheit und Nutzerfreundlichkeit.

Mit Access Ready Guard erhalten Sie ein Service Level Agreement (SLA), das Ihre Website regelmäßig auf Barrierefreiheit prüft. So bleiben Sie dauerhaft gesetzeskonform und vermeiden Barrieren durch neue Inhalte, Fehler oder System-Updates.

Ab 2025 drohen Unternehmen ohne Barrierefreiheit Abmahnungen, Bußgelder und rechtliche Folgen. Access Ready Protect ist Ihre digitale Absicherung – und schützt Sie aktiv vor Risiken durch Verstöße gegen das BFSG, WCAG oder die BITV.

Das Access Ready Accessibility Widget ist eine schnelle, smarte Lösung zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Es erfüllt WCAG 2.1, BITV 2.0 und BFSG 2025 – ohne komplizierte Umprogrammierung und mit einfacher, nahtloser Integration in jede Website.

Access Document

Mit Access Document werden Ihre PDF-Dateien in Sekunden barrierefrei. Unsere KI erkennt Inhalte, analysiert Strukturen und erstellt automatisch WCAG-, BITV- und PDF/UA-konforme Dokumente – rechtssicher, suchmaschinenfreundlich und BFSG-konform.

 

 

So gelingt die Umsetzung – Schritt für Schritt

  • Audit & Bestandsaufnahme
    → Wo steht Ihre Website oder App aktuell?

  • Technische & visuelle Optimierung
    → Umsetzung der WCAG 2.1/2.2-Vorgaben

  • Barrierefreiheitsprüfung & Zertifizierung
    → Offizieller Nachweis der BFSG-Konformität

  • Pflege & Weiterentwicklung
    → Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess

Eine ältere Geschäftsfrau mit kurzen weißen Haaren blickt selbstbewusst in die Kamera. Sie sitzt in einem modernen Büro, im Hintergrund sind Kolleg:innen in einem Meeting zu sehen. Die Szene steht für digitale Inklusion, barrierefreie Teilhabe im Berufsleben und Diversity am Arbeitsplatz – besonders in Führungspositionen. Ein Beispiel für Senior Leadership in einem inklusiven Arbeitsumfeld, das digitale Barrierefreiheit fördert.

Warum sich Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen lohnt

Rechtssicherheit – vermeiden Sie Bußgelder & Abmahnungen
Erhöhte Reichweite – 15 % der Bevölkerung leben mit Einschränkungen
Besseres Ranking – Barrierefreiheit ist ein SEO-Bonus
Imagegewinn – Inklusion als CSR-Merkmal
Zugang zu öffentlichen Aufträgen – Barrierefreiheit wird zum Auswahlkriterium

Was sind die Anforderungen?

Das BFSG schreibt die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote nach anerkannten Standards vor – vor allem gemäß den WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines). Dazu gehören:

  • Screenreader-Kompatibilität

  • Navigation per Tastatur

  • Kontrastreiche Darstellung

  • Alt-Texte für Bilder

  • Einfache Sprache und klare Strukturen

Ziel ist es, digitale Inhalte für alle Nutzer*innen zugänglich zu machen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Ein junger Mann im Hemd und Krawatte sitzt in einem modernen Büro vor einem Laptop und schaut konzentriert auf ein Tablet. Die Szene steht sinnbildlich für digitale Verwaltungsprozesse und zeigt, wie barrierefreie E-Government-Dienste und digitale Arbeitsplätze zunehmend mobil genutzt werden können.