Für wen gilt das BFSG?
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen und öffentliche Stellen in Deutschland zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen – z. B. Webseiten, Apps, E-Books, Software oder Selbstbedienungsterminals.
Wer ist betroffen?
Das BFSG gilt für alle privaten Unternehmen, die digitale Produkte oder Services anbieten – vor allem in den Bereichen E-Commerce, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Software. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder über 2 Mio. Euro Jahresumsatz müssen die Anforderungen vollständig umsetzen.
Mikrounternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. Euro Umsatz) können sich auf eine Ausnahmeregelung berufen – müssen diese aber umfassend dokumentieren und begründen. Eine automatische Befreiung gibt es nicht.
Im öffentlichen Sektor (z. B. Behörden, Schulen, Verkehrsbetriebe) gilt das BFSG uneingeschränkt – unabhängig von Größe oder Budget. Alle digitalen Angebote müssen barrierefrei sein.
Warum frühzeitig handeln?
Die Umsetzung ist komplex und braucht Zeit. Unternehmen, die früh planen, vermeiden nicht nur Bußgelder, sondern profitieren auch von besserer Usability, größerer Reichweite und einem starken Image im Bereich Inklusion. Barrierefreiheit wird zum Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor – spätestens 2025.
Was ist das BFSG 2025?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882. Es verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen ab dem 28. Juni 2025, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Ziel ist eine inklusive digitale Gesellschaft – für Menschen mit und ohne Einschränkungen.
Gilt das BFSG für mein Unternehmen?
Wenn Ihr Unternehmen digitale Produkte oder Services wie Websites, Apps, E-Books oder Terminals anbietet, ist das BFSG für Sie relevant. Besonders betroffen sind Online-Shops, Banken, Versicherungen, Softwarefirmen und Telekommunikationsanbieter. Prüfen Sie frühzeitig Ihre Verpflichtungen.
Was gilt für kleine Unternehmen (KMU & Mikrounternehmen)?
Kleine Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden oder unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz können sich in Ausnahmefällen von der Pflicht befreien lassen. Wichtig: Die Gründe müssen dokumentiert und nachvollziehbar sein. Eine pauschale Befreiung gibt es nicht.
Öffentliche Stellen – uneingeschränkte Pflicht
Für Behörden, Bildungseinrichtungen, Verkehrsbetriebe und andere öffentliche Einrichtungen gilt das BFSG ohne Ausnahmen. Websites, Formulare, Apps und digitale Services müssen vollständig barrierefrei sein – unabhängig von Größe oder Budget.
Welche digitalen Angebote sind betroffen?
Das BFSG gilt für alle Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Webseiten, mobile Apps, Onlineshops, E-Books, digitale Dokumente, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und mehr. Die Umsetzung erfolgt auf Basis der WCAG 2.1-Standards.
Warum jetzt mit der Umsetzung starten?
Die Barrierefreiheit erfordert technisches Know-how, Planung und Tests. Wer jetzt handelt, sichert sich Rechtssicherheit, vermeidet Bußgelder und profitiert von besserer Nutzerfreundlichkeit, größerer Reichweite und einem positiven Image. Barrierefreiheit wird zum Wettbewerbsvorteil.
Respektive der digitalen Barrierefreiheit
Mit der IFDB an Ihrer Seite sichern Sie sich mehr als nur Rechtssicherheit: Sie schützen sich vor Abmahnungen, verbessern Ihre Sichtbarkeit bei Google, stärken Ihr Markenimage und erreichen neue Zielgruppen. Unsere ganzheitlichen Lösungen begleiten Sie von der Analyse bis zur Zertifizierung – und machen Ihr digitales Angebot zukunftssicher, inklusiv und gesetzeskonform.
Unsere Dienstleistungen
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Mit Access Ready bietet die IFDB eine Lösung, um Websites, Apps und Plattformen barrierefrei und gesetzeskonform umzusetzen. Die Zertifizierung nach WCAG 2.1, BITV 2.0 und BFSG 2025 schafft Inklusion, Rechtssicherheit und Nutzerfreundlichkeit.
Access Guard
Mit Access Ready Guard erhalten Sie ein Service Level Agreement (SLA), das Ihre Website regelmäßig auf Barrierefreiheit prüft. So bleiben Sie dauerhaft gesetzeskonform und vermeiden Barrieren durch neue Inhalte, Fehler oder System-Updates.
Access Protect
Ab 2025 drohen Unternehmen ohne Barrierefreiheit Abmahnungen, Bußgelder und rechtliche Folgen. Access Ready Protect ist Ihre digitale Absicherung – und schützt Sie aktiv vor Risiken durch Verstöße gegen das BFSG, WCAG oder die BITV.
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Das Access Ready Accessibility Widget ist eine schnelle, smarte Lösung zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Es erfüllt WCAG 2.1, BITV 2.0 und BFSG 2025 – ohne komplizierte Umprogrammierung und mit einfacher, nahtloser Integration in jede Website.
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