Digitale Barrierefreiheit 2025

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Überblick

Was beinhalten die WCAG-Leitlinien konkret?

Mit WCAG 2.2 wurden die bestehenden Richtlinien der Version 2.1 gezielt erweitert. Neu hinzugekommen sind neun zusätzliche Erfolgskriterien, die vor allem Menschen mit kognitiven Einschränkungen sowie mobile Nutzer:innen besser unterstützen sollen. Während WCAG 2.1 weiterhin gültig bleibt, gilt WCAG 2.2 als der aktuell empfohlene Standard – insbesondere im Kontext der EN 301549 und des BFSG. Unternehmen, die digitale Barrierefreiheit umsetzen wollen, sollten daher WCAG 2.2 als Maßstab nutzen.

Unterschied zwischen WCAG 2.1 und 2.2

Die WCAG 2.2 baut direkt auf Version 2.1 auf und ergänzt sie um neun neue Erfolgskriterien. Ziel ist es, insbesondere die Barrierefreiheit für mobile Endgeräte sowie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen zu verbessern. Die bestehende Struktur bleibt erhalten, wobei WCAG 2.2 weiterhin mit den Konformitätsstufen A, AA und AAA arbeitet. Auch wenn WCAG 2.1 formal gültig bleibt, gilt WCAG 2.2 als aktuelle Referenz für gesetzeskonforme Umsetzungen im Rahmen der EN 301 549.

Prinzipien: Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich, Robust

Die vier Prinzipien der WCAG – Perceivable, Operable, Understandable, Robust – bilden die methodische Grundlage der Richtlinien. Sie fordern: Inhalte müssen für alle Nutzer:innen wahrnehmbar sein (z. B. durch Textalternativen), vollständig bedienbar (z. B. über Tastatur), verständlich (z. B. konsistente Navigation) und robust (z. B. semantisch korrekt kodiert), damit sie zuverlässig von Hilfstechnologien verarbeitet werden können.

Beispiele für Umsetzung

Praxisnahe Anforderungen nach WCAG sind z. B.:

  • Textalternativen für Bilder (Erfolgskriterium 1.1.1)

  • ausreichender Farbkontrast (1.4.3)

  • Tastaturbedienbarkeit ohne Maus (2.1.1)

  • klare Fehleridentifikation bei Formularen (3.3.1)

  • semantisch korrekt ausgezeichnete HTML-Elemente (4.1.2)
    Diese Maßnahmen tragen sowohl zur digitalen Barrierefreiheit als auch zur besseren Usability und Suchmaschinenoptimierung bei.

Unterschiede zur BITV

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist die nationale Rechtsgrundlage in Deutschland, die für öffentliche Stellen gilt. Sie basiert auf der WCAG, ergänzt diese jedoch um rechtlich verbindliche Anforderungen, etwa in Bezug auf Nachweise, Prüfmethoden (z. B. BITV-Test), Fristen und Dokumentationspflichten. Im Gegensatz zur WCAG, die international als technische Richtlinie gilt, ist die BITV unmittelbar rechtsverbindlich im deutschen Verwaltungsrecht.

Gratis Audit

Sie möchten wissen, wo Sie aktuell stehen? Mit der kostenlosen Smart Audit analysiert die IFDB den Status Ihrer Website nach den Anforderungen der WCAG 2.1 bzw. 2.2. Für eine rechtssichere Umsetzung empfehlen wir das strukturierte Prüf- und Zertifizierungsverfahren der IFDB, das Sie von der Analyse bis zum Abschlussbericht begleitet – rechtskonform, normbasiert und praxisorientiert.

Ihr spezialisierter Partner

Digitale Barrierefreiheit wird mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 2025 für viele Unternehmen zur Pflicht – basierend auf der EU-Richtlinie 2019/882. Doch sie ist weit mehr als eine gesetzliche Vorgabe: Über 20 % der Menschen in Deutschland sind auf barrierefreie digitale Angebote angewiesen.

Als spezialisierter Partner hilft die IFDB dabei, diesen Bedarf in konkrete Lösungen zu übersetzen. Unsere Expert:innen begleiten Sie von der Analyse über technische Umsetzung bis hin zur Zertifizierung nach EN 301 549 und WCAG 2.2. Damit schaffen Sie nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Sichtbarkeit, Vertrauen und Teilhabe – für alle.

Auf einem Blick

Unsere Dienstleistungen

Access Ready

Mit Access Ready bietet die IFDB eine Lösung, um Websites, Apps und Plattformen barrierefrei und gesetzeskonform umzusetzen. Die Zertifizierung nach WCAG 2.1, BITV 2.0 und BFSG 2025 schafft Inklusion, Rechtssicherheit und Nutzerfreundlichkeit.

Access Guard

Mit Access Ready Guard erhalten Sie ein Service Level Agreement (SLA), das Ihre Website regelmäßig auf Barrierefreiheit prüft. So bleiben Sie dauerhaft gesetzeskonform und vermeiden Barrieren durch neue Inhalte, Fehler oder System-Updates.

Access Protect

Ab 2025 drohen Unternehmen ohne Barrierefreiheit Abmahnungen, Bußgelder und rechtliche Folgen. Access Ready Protect ist Ihre digitale Absicherung – und schützt Sie aktiv vor Risiken durch Verstöße gegen das BFSG, WCAG oder die BITV.

Access Widget

Das Access Ready Accessibility Widget ist eine schnelle, smarte Lösung zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Es erfüllt WCAG 2.1, BITV 2.0 und BFSG 2025 – ohne komplizierte Umprogrammierung und mit einfacher, nahtloser Integration in jede Website.

Access Document

Mit Access Document werden Ihre PDF-Dateien in Sekunden barrierefrei. Unsere KI erkennt Inhalte, analysiert Strukturen und erstellt automatisch WCAG-, BITV- und PDF/UA-konforme Dokumente – rechtssicher, suchmaschinenfreundlich und BFSG-konform.